Allgemeine Geschäftsbedingungen der LABanalytics GmbH

LABanalytics GmbH
Anton-Bruckner-Weg 22
07743 Jena


Präambel

Die LABanalytics GmbH stellt unter der Internetadresse www.labanalytics.de Softwareprodukte, insbesondere das MS-Excel-Add-In „Abacus 3.0“, zur Verfügung. Die Software dient insbesondere der Methodenvalidierung, Qualitätssicherung und statistischen Auswertung im Bereich der Laboranalytik.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.


1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Softwareprodukte, Lizenzen, Updates, Support-, Schulungs-, Beratungs- und sonstige Leistungen der LABanalytics GmbH gegenüber dem Kunden.
  2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die LABanalytics GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  3. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Mit Bestellung, Installation, Download, Zugriff oder Nutzung der Software erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.


2. Vertragsgegenstand und Leistung

  1. Der Umfang der von der LABanalytics GmbH geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Dem Kunden wird an der jeweils überlassenen Software ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und nur mit vorheriger Zustimmung der LABanalytics GmbH übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarte Laufzeit eingeräumt.
  3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist das Nutzungsrecht auf die eigenen betrieblichen Zwecke des Kunden beschränkt.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Software herunterzuladen und zu installieren. Eine Vervielfältigung ist nur zulässig, soweit sie für die vertragsgemäße Nutzung oder zu Sicherungszwecken erforderlich ist.
  5. Eine Überlassung, Weitergabe, Vermietung, Verpachtung oder sonstige Zurverfügungstellung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der LABanalytics GmbH unzulässig.


3. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Die Software einschließlich zugehöriger Dokumentationen, Inhalte und sonstiger Unterlagen ist urheberrechtlich geschützt.
  2. Sämtliche Rechte an der Software, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte, verbleiben bei der LABanalytics GmbH bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.
  3. Soweit die LABanalytics GmbH Individualsoftware erstellt oder Standardsoftware kundenspezifisch anpasst, verbleiben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sämtliche Urheber- und Verwertungsrechte bei der LABanalytics GmbH.


4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bereitstellung der Software per Download oder elektronisch; Versandkosten fallen insoweit nicht an.
  2. Für Leistungen, für die keine festen Preise vereinbart sind, gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreise der LABanalytics GmbH.
  3. Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist von mehr als drei Monaten ab Vertragsschluss vereinbart, ist die LABanalytics GmbH berechtigt, nach billigem Ermessen angemessene Preisänderungen vorzunehmen, soweit sich maßgebliche Kostenfaktoren nach Vertragsschluss wesentlich verändert haben.
  4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  5. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Entgeltforderungen beträgt der Verzugszins gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  6. Die LABanalytics GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen oder den Zugang zu lizenzpflichtigen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen vorübergehend zu sperren, soweit dies dem Kunden zuvor angekündigt wurde und berechtigte Interessen des Kunden dem nicht überwiegen.
  7. Jahreslizenzen haben eine Laufzeit von 12 Monaten ab dem vereinbarten Lizenzbeginn. Sie verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Diese Regelung gilt ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr.


5. Installation, Schulung und Beratung

  1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für die ordnungsgemäße Installation und Einrichtung der Software in seiner IT-Umgebung selbst verantwortlich.
  2. Soweit Installations-, Schulungs- oder Beratungsleistungen vereinbart sind, wird der Kunde die zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und unentgeltlich erbringen, insbesondere Räume, Systeme, Zugänge, Unterlagen, Ansprechpartner und erforderliches Personal bereitstellen.
  3. Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Die LABanalytics GmbH kann den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.
  4. Zusagen und Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde. Der Vorrang von Individualabreden bleibt unberührt.


6. Mängelrechte

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
  2. Dem Kunden ist bekannt, dass Software nach dem Stand der Technik nicht vollständig fehlerfrei erstellt werden kann. Eine Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie liegt nur vor, wenn die LABanalytics GmbH diese ausdrücklich in Textform übernommen hat.
  3. Die LABanalytics GmbH ist bei Mängeln zunächst nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder, soweit die Voraussetzungen vorliegen, vom Vertrag zurücktreten.
  5. Bei nur unerheblichem Mangel ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
  6. Mängelansprüche entfallen, soweit der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung der LABanalytics GmbH Änderungen an der Software vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Änderung zurückzuführen ist.
  7. Der Kunde hat auftretende Mängel nachvollziehbar in Textform zu dokumentieren und die LABanalytics GmbH bei der Fehleranalyse und Nacherfüllung angemessen zu unterstützen.
  8. Soweit ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt, bleiben etwaige kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unberührt.
  9. Der Kunde ist für eine angemessene, dem Risiko entsprechende Datensicherung selbst verantwortlich. Die LABanalytics GmbH haftet bei Datenverlust nur für denjenigen Aufwand der Wiederherstellung, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.


7. Referenznennung

  1. Die LABanalytics GmbH ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden berechtigt, den Kunden als Referenz zu benennen.
  2. Die Nutzung von Firmenname, Marke oder Logo des Kunden zu Referenzzwecken in Onlinemedien, Printmedien oder Präsentationen erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform.
  3. Eine erteilte Zustimmung kann der Kunde aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.


8. Vertraulichkeit

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.
  2. Als vertraulich gelten insbesondere technische, wirtschaftliche, betriebliche und organisatorische Informationen, Unterlagen, Daten, Kalkulationen, Quelltexte, Kundendaten und sonstige Geschäftsgeheimnisse, sofern sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder sich ihre Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.
  3. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die
    a) öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden,
    b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
    c) von einem berechtigten Dritten rechtmäßig offenbart werden oder
    d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.


9. Datenschutz

  1. Die Vertragsparteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz, beachten.
  2. Soweit die LABanalytics GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO schließen.
  3. Jede Partei stellt in ihrem Verantwortungsbereich sicher, dass nur solche Personen Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und deren Kenntnis für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.


10. Form

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen nach Vertragsschluss bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Dies gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages. Der Vorrang individueller Abreden bleibt unberührt.


11. Haftung

  1. Die LABanalytics GmbH haftet unbeschränkt
    a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
    b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
    d) soweit die LABanalytics GmbH ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die LABanalytics GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung der LABanalytics GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der LABanalytics GmbH.


12. Schlussbestimmungen

  1. Der Kunde ist zur Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der LABanalytics GmbH berechtigt.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Jena, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.